Allgemeine Geschäftsbedingungen der FEMARIS GmbH
Vorbemerkung: Die FEMARIS GmbH ist nicht Eigentümer der Mietobjekte und tritt als Vermittler auf. Die Mietverträge und Rechnungen werden im Namen des Eigentümers abgeschlossen und gestellt.
I Vertragsabschluss
- Buchungsanfragen können schriftlich, per Email, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
- Der Vertragsabschluss kommt dann zustande, wenn auf Grund einer Buchungsanfrage eine schriftliche Bestätigung von der FEMARIS GmbH erfolgt und vom Mieter unterzeichnet oder im System (Internet) innerhalb von 24 Stunden bestätigt und fristgemäß zurückgesandt wurde.
II Zahlungsbedingungen
- Mit Erhalt der schriftlichen Bestätigung wird eine Anzahlung von 30% auf den Mietpreis fällig. Mit Eingang der unterzeichneten oder bestätigten Buchung bei der FEMARIS GmbH werden die AGBs und Stornobedingungen akzeptiert.
- Die Restzahlung ist ohne Aufforderung spätestens bis 2 Wochen vor Mietbeginn zu leisten.
- Bei Buchungen, die ab dem 30. Tag vor Mietbeginn (kurzfristige Buchungen) getätigt werden, ist die volle Miete sofort mit der Buchungsbestätigung fällig.
- Bei nichtpünktlicher Zahlung der An- und / oder Restzahlung ist die FEMARIS GmbH berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurück zu treten. Hierbei ist ein Rücktritt seitens des Mieters durch ausbleiben der Zahlung nicht möglich. Die damit verbundenen Kosten für den Mieter sind in den Stornobedingungen gesondert ausgewiesen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang auf dem Bankkonto der FEMARIS GmbH an.
- Ist eine Kurtaxe fällig, so wird diese vor Ort erhoben und ist bei Schlüsselübergabe zu begleichen.
III Mietpreise und Leistungen
- Die Saisonzeiten sind auf der Website, Abschnitt Ferienobjekte dokumentiert. Die Preise werden im Rahmen der Buchung, auf Basis der vom Gast erfassten Angaben, ermittelt. Weichen diese von der Buchungsbestätigung ab, so sind die vertraglich vereinbarten Preise der Buchungsbestätigung verbindlich.
- Der Mietpreis schließt folgende Leistungen ein:
- Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer.
- Im Mietpreis sind die Nebenkosten wie u.a. Strom, Wasser, Heizung enthalten.
- Bettwäsche und Handtücher können optional bis 7 Tage vor Anreise kostenpflichtig bestellt werden.
- Kinderbett und Kinderhochstuhl werden auf Voranmeldung bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei zur Verfügung gestellt.
- Die angegebene maximale Personenzahl schließt auch Kinder und Kleinstkinder ein. Bei Überbelegung hat die FEMARIS GmbH das Recht überzählige Personen zurück zu weisen oder den anteiligen Mietpreis zzgl. eventueller Nebenkosten pro Person zu verlangen.
IV Ankunft, Abreise, Schlüsselübergabe
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Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab ca. 16:00 Uhr zur Verfügung. Je nach Verfügbarkeit ist ein früherer Bezug möglich.
Die Schlüsselübergabe erfolgt üblicherweise im Büro der FEMARIS GmbH, Bodden-Markt 1 in 18551 Glowe. Bei Abweichungen hierzu erhält der Mieter eine Information. Sofern die Anreise nach 16 Uhr erfolgt, ist dies dem Vermittler 1 Tag vor Anreise mitzuteilen, spätestens am Anreisetag 12:00 Uhr.
Der Mieter hat das Mietobjekt am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt und besenrein an den Vermittler zurückzugeben. Eine spätere Übergabe ist nur nach vorheriger Rücksprache mit der Rezeption möglich. Die Rückgabe der Schlüssel erfolgt am Ort der Entgegennahme. Zur Rückgabe des Mietobjektes am Abreisetag gehört auch das Spülen und Ausräumen des Geschirrs aus der Spülmaschine. Papier, Müll, Glasflaschen, Gläser etc. sind in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten/Container zu entsorgen. Balkon- und Terrassenmöbel, Sonnenschirm und Wäscheständer sind gesichert abzustellen. -
Sollte der Mieter am Anreisetag nicht anreisen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung als gekündigt. Das Mietobjekt kann dann wieder vermietet werden. Es gelten die Stornobedingungen.
V Stornobedingungen
- Aktuell können Sie bis 15 Tage vor Anreise kostenfrei stornieren.
- Der Mieter kann jederzeit vor Nutzungsbeginn vom Vertrag zurück treten. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich (postalisch, E-Mail) erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Vermittler berechtigt, Ersatz/Entschädigung vom Mieter zu verlangen. Die Höhe dieses Anspruchs bestimmt sich durch die Nähe des Rücktrittszeitpunkts zum vereinbarten Anreisetag. Maßgeblich ist hierbei der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung. Der Ersatzanspruch ist, soweit nicht anders angegeben, in folgende Pauschalen gestaffelt: bis 57 Tage vor Mietbeginn kostenfrei, ab 56 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises, ab 42 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises, ab 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises, ab 15 Tage vor Mietbeginn 90% des Mietpreises.
Nach Anreise ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
Sofern der Mieter den Aufenthalt vorzeitig abbricht, bleibt er zur Zahlung des vollen Reisepreises verpflichtet.
Im Falle einer Nichtanreise bleibt der Zahlungsanspruch in voller Höhe bestehen, abzüglich einer Pauschale für ersparte Aufwendungen von 10% des Mietpreises. Dem Mieter steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Der Vermittler wird sich in Fällen des Rücktritts, der Nichtanreise oder der vorzeitigen Abreise um eine anderweitige Vermietung bemühen. Im Erfolgsfall wird die erzielte (Wieder-) Mieteinnahme auf den vorstehenden Ersatzanspruch angerechnet. - Sollte der Mieter selbst einen Nachmieter für den Zeitraum stellen, so ist eine Umschreibung der Buchung und die Ausstellung eines neuen Mietvertrages erforderlich, die nur vom Vermittler vorgenommen werden kann. In diesem Fall entsteht eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro.
- Der Abschluss einer entsprechenden Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
VI Mängel, Schäden und Haftung
- Der Mieter ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort der FEMARIS GmbH zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der Mieter, einen Mangel in dieser Weise anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz nicht ein.
- Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter haftet für Beschädigungen des Mietobjektes oder sonstiger Gegenstände im und am Mietobjekt, welche durch ihn oder ihn begleitende Personen verursacht werden.
- Wird die Reise infolge eines Mangels der durch die FEMARIS GmbH zu erbringenden Leistungen erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter den Reisepreis bzw. den Mietpreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn die FEMARIS GmbH nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat. Darüber hinaus kann der Mieter Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wegen Nichterfüllung verlangen.
VII Störungen durch den Mieter
- Die Mietvereinbarung kann ohne Rückvergütung der Miete gekündigt werden, wenn der Mieter, seine Begleitung oder Besucher den Vertrag (Hausfrieden, gemeindliche und gesetzliche Vorschriften, vertragswidriger Gebrauch) trotz (auch mündlicher) Abmahnung nachhaltig stören.
VIII Vertragliche Haftungsbeschränkungen
- Bei eventuellen Ausfällen bzw. Störungen in der Wasser-, Heiz-, Fernseh- und Stromversorgung können keine Regressansprüche geltend gemacht werden. Ebenso ist eine Haftung für Ereignisse bzw. Folgen höherer Gewalt ausgeschlossen. Dies gilt auch für Straßen- und Bauarbeiten, die durch die FEMARIS GmbH nicht selbst zu verantworten sind.
IX Schlussbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Breege.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht im Amtsbezirk der FEMARIS GmbH bzw. des Mietobjektes.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und sind durch solche wirksame Bedingungen zu ersetzen, welche der wirtschaftlich gewollten am Nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.